Ihr Anliegen

HINWEISGEBEr-SCHutzGESeTZ

Bei MEINE ZAHNÄRZTE nehmen wir unsere Verantwortung ernst. Wir verstehen, dass Vertrauen der Schlüssel zu unserem Erfolg ist. Daher haben wir diese Seite eingerichtet, um transparent über das Hinweisgeberschutzgesetz zu informieren und Ihnen zu zeigen, wie Sie sicher und vertrauensvoll Bedenken in unserem Unternehmen äußern können

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Menschen, die mögliche Fehlverhalten oder rechtswidrige Praktiken in einem Unternehmen melden möchten. Das bedeutet, dass Sie als Hinweisgeber keine negativen Konsequenzen fürchten müssen, wenn Sie in gutem Glauben handeln.

Wie können Sie ein Anliegen melden?

  1. Meldesystem nutzen:
    Über unser internes Meldesystem können Sie anonym oder namentlich Ihre Bedenken äußern.
  2. Untersuchung:
    Nach Ihrer Meldung wird ein neutraler Beauftragter den Sachverhalt prüfen.
  3. Feedback:
    Sie erhalten Rückmeldung über den Status und das Ergebnis der Untersuchung, sofern Sie dies wünschen und Ihre Identität bekannt ist.
  4. Schutz vor Vergeltung:
    Wir garantieren, dass Sie keine negativen Konsequenzen aufgrund Ihrer Meldung erleben werden. Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen sind uns wichtig!

Hinweisgeberschutzgesetz

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